Militärkonvois rücken aus, was ist zu beachten
Bei Konvois müssen Autofahrer einiges beachten. So sollten Sie sich verhalten.
Militärkonvois rücken aus, was ist zu beachten
Konvois, gerade militärische sind auf unseren Straßen schon lange nicht mehr so oft zu sehen, dennoch bietet es sich anhand der Lage in der Ukraine an, dieses Thema aufzugreifen. Denn jetzt wo die Bundeswehr vermehrt zur Unterstützung ausrückt, kann sie dem einen oder anderem über den Weg fahren.
Und da Kolonnen für viele nicht alltäglich sind, gibt es hier einen kleinen Tipp für einen reibungslosen Verlauf im Straßenverkehr.
Waran ist eine Kolonne zu erkennen:
Alle Fahrzeuge der Kolonne sind mit einer blauen Flagge markiert, das letzte meist mit einer grünen Flagge. Oft hat das letzte Fahrzeug auch eine gelbe Blinklicht oder ein erkennbares Hinweisschild/Warntafel.
Als Ausnahme können zum Beispiel Polizeiwagen auch ohne Markierung fahren, da man hier ja am Wagen selbst die Zusammengehörigkeit erkennt.
So oder so gilt ein Konvoi als ein Fahrzeug, so dass man hier als Fahrer auf einige Dinge achten muss.
Welche Rechte hat ein Kolonne:
Ein Konvoi gilt als ein Fahrzeug und ist als solches zu beachten.
Sei es eine Ampel die Rot wird, der Kreisverkehr, Kreuzungen, das Reißverschlussprinzip oder was auch immer, als Faustregel sollte man sich merken, dass alle anderen Fahrzeuge dem ersten Wagen folgen dürfen und werden.
Man hat also zu warten, bis das letzte Fahrzeug (erkennbar an der Markierung) vorbei ist.
Verhalten gegenüber einer Kolonne:
Fährt man in der Nähe eines Konvois sollte man darum besonders wachsam sein und muss seine Fahrweise anpassen. Eine Kolonne darf zum Beispiel eigentlich nur im ganzen Rutsch überholt werden, ein einscheren in die Kolonne ist nicht erlaubt.
Möglich das also mehr oder weniger nur auf zweispurigen Straßen oder Autobahnen.
Unterbricht man so eine Kolonne sind kleine Geldstrafen 5€ oder 10€ fällig, die beim Verursachen eines Unfalls je nach Umfang natürlich stark ansteigen können.
Eine offizielle Vorschrift für die Länge eines Konvois gibt es nicht, aber die Bundeswehr macht in der Regel ab 15 Fahrzeuge oder mehr, separate Konvois.
Zwischen den beiden Kolonnen dürfte man aber zum Beispiel beim Überholen oder beim Auffahren auf eine Autobahn einscheren.
Und da Kolonnen für viele nicht alltäglich sind, gibt es hier einen kleinen Tipp für einen reibungslosen Verlauf im Straßenverkehr.
Waran ist eine Kolonne zu erkennen:
Alle Fahrzeuge der Kolonne sind mit einer blauen Flagge markiert, das letzte meist mit einer grünen Flagge. Oft hat das letzte Fahrzeug auch eine gelbe Blinklicht oder ein erkennbares Hinweisschild/Warntafel.
Als Ausnahme können zum Beispiel Polizeiwagen auch ohne Markierung fahren, da man hier ja am Wagen selbst die Zusammengehörigkeit erkennt.
So oder so gilt ein Konvoi als ein Fahrzeug, so dass man hier als Fahrer auf einige Dinge achten muss.
Welche Rechte hat ein Kolonne:
Ein Konvoi gilt als ein Fahrzeug und ist als solches zu beachten.
Sei es eine Ampel die Rot wird, der Kreisverkehr, Kreuzungen, das Reißverschlussprinzip oder was auch immer, als Faustregel sollte man sich merken, dass alle anderen Fahrzeuge dem ersten Wagen folgen dürfen und werden.
Man hat also zu warten, bis das letzte Fahrzeug (erkennbar an der Markierung) vorbei ist.
Verhalten gegenüber einer Kolonne:
Fährt man in der Nähe eines Konvois sollte man darum besonders wachsam sein und muss seine Fahrweise anpassen. Eine Kolonne darf zum Beispiel eigentlich nur im ganzen Rutsch überholt werden, ein einscheren in die Kolonne ist nicht erlaubt.
Möglich das also mehr oder weniger nur auf zweispurigen Straßen oder Autobahnen.
Unterbricht man so eine Kolonne sind kleine Geldstrafen 5€ oder 10€ fällig, die beim Verursachen eines Unfalls je nach Umfang natürlich stark ansteigen können.
Eine offizielle Vorschrift für die Länge eines Konvois gibt es nicht, aber die Bundeswehr macht in der Regel ab 15 Fahrzeuge oder mehr, separate Konvois.
Zwischen den beiden Kolonnen dürfte man aber zum Beispiel beim Überholen oder beim Auffahren auf eine Autobahn einscheren.